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  • Leben in der Stadt Villach

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 15 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen u.ä., Teppichklopfen etc.

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Ausführliche Informationen zum Winterdienst der Stadt Villach finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

    • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
    • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

    Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Darüber hinaus gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.

    Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.

    Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

    Außerdem ist die "Hundeverbotszone Silbersee" einzuhalten. Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Weitere Informationen über diese Hundeverbotszone finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

    Hundekot

    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft in Villach (u.a. Abfallarten, Abholpläne, Abfallgebühren etc.) finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Altstoffsammelzentrum Villach
    Drauwinkelstraße 2, an der Technologieparkstraße
    9500 Villach

    Telefon: (04242) 205-6300

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 17 Uhr
    • Samstag
      •  8 bis 12:30 Uhr

    Weitere Informationen zum Altstoffsammelzentrum finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadt Villach
    Rathausplatz 1
    9500 Villach

    Telefon: +43(0)4242 / 205
    Fax: +43(0)4242 / 205-1899
    E-Mail: https://villach.at/kontaktformular

    Amtsstunden:

    • Montag und Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
      • nachmittags nach Terminvereinbarung
    • Dienstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr
      • sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr (Stadtservice - keine Vereinbarung nötig)
    • Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Gesonderte Öffnungszeiten:

    Passamt und Standesamt:

    Montag bis Freitag: 8 bis 11:30 Uhr

    Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15:30 Uhr

    Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde:

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 12.06.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern

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        • 12 bis 15 Uhr
        • 19 bis 8 Uhr
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      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

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      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

      • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
      • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

      Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

      Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

      Darüber hinaus gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.

      Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.

      Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

      Außerdem ist die "Hundeverbotszone Silbersee" einzuhalten. Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Weitere Informationen über diese Hundeverbotszone finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

      Hundekot

      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

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      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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      Altstoffsammelzentrum Villach
      Drauwinkelstraße 2, an der Technologieparkstraße
      9500 Villach

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      Weitere Informationen zum Altstoffsammelzentrum finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

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      9500 Villach

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      Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15:30 Uhr

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        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern

        verboten:

        • werktags (Montag bis Samstag) 
          • 12 bis 15 Uhr
          • 19 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen u.ä., Teppichklopfen etc.

        verboten:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 12 bis 15 Uhr
          • 19 bis 8 Uhr
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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Ausführliche Informationen zum Winterdienst der Stadt Villach finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

        • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
        • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

        Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

        Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

        Darüber hinaus gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.

        Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.

        Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

        Außerdem ist die "Hundeverbotszone Silbersee" einzuhalten. Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Weitere Informationen über diese Hundeverbotszone finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

        Hundekot

        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft in Villach (u.a. Abfallarten, Abholpläne, Abfallgebühren etc.) finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

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        Hinweis:

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        Altstoffsammelzentrum Villach
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        9500 Villach

        Telefon: (04242) 205-6300

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Freitag
          • 7 bis 17 Uhr
        • Samstag
          •  8 bis 12:30 Uhr

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        Stadt Villach
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          • 8 bis 12 Uhr
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          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Ausführliche Informationen zum Winterdienst der Stadt Villach finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

          • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
          • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

          Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

          Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

          Darüber hinaus gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.

          Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.

          Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

          Außerdem ist die "Hundeverbotszone Silbersee" einzuhalten. Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Weitere Informationen über diese Hundeverbotszone finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

          Hundekot

          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft in Villach (u.a. Abfallarten, Abholpläne, Abfallgebühren etc.) finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Altstoffsammelzentrum Villach
          Drauwinkelstraße 2, an der Technologieparkstraße
          9500 Villach

          Telefon: (04242) 205-6300

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Freitag
            • 7 bis 17 Uhr
          • Samstag
            •  8 bis 12:30 Uhr

          Weitere Informationen zum Altstoffsammelzentrum finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadt Villach
          Rathausplatz 1
          9500 Villach

          Telefon: +43(0)4242 / 205
          Fax: +43(0)4242 / 205-1899
          E-Mail: https://villach.at/kontaktformular

          Amtsstunden:

          • Montag und Mittwoch
            • 8 bis 12 Uhr
            • nachmittags nach Terminvereinbarung
          • Dienstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 16 Uhr
            • sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr (Stadtservice - keine Vereinbarung nötig)
          • Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 16 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Gesonderte Öffnungszeiten:

          Passamt und Standesamt:

          Montag bis Freitag: 8 bis 11:30 Uhr

          Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15:30 Uhr

          Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde:

          Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 12.06.2025
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Villach

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benützung von motorbetriebenen Rasenmähern

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 12 bis 15 Uhr
              • 19 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten wie Ketten- und Kreissägen u.ä., Teppichklopfen etc.

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 12 bis 15 Uhr
              • 19 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Ausführliche Informationen zum Winterdienst der Stadt Villach finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

            • An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen
            • In frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern

            Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

            Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

            Darüber hinaus gilt jährlich ab 15. November bis 31. Juli des darauffolgenden Jahres noch eine Verordnung zum Schutze des Wildes während der Brut- und Setzzeit.

            Hundehalter müssen innerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes der Stadt Villach ihre Hunde so zu halten, dass dieselben am Wildbestand keinen Schaden anrichten können. Außerhalb des geschlossenen verbauten Gebietes sind Hunde an der Leine zu führen.

            Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

            Außerdem ist die "Hundeverbotszone Silbersee" einzuhalten. Verwaltungsübertretungen sind mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Weitere Informationen über diese Hundeverbotszone finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

            Hundekot

            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Ausführliche Informationen zur Abfallwirtschaft in Villach (u.a. Abfallarten, Abholpläne, Abfallgebühren etc.) finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Altstoffsammelzentrum Villach
            Drauwinkelstraße 2, an der Technologieparkstraße
            9500 Villach

            Telefon: (04242) 205-6300

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 17 Uhr
            • Samstag
              •  8 bis 12:30 Uhr

            Weitere Informationen zum Altstoffsammelzentrum finden sich auf den Seiten der Stadt Villach.

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadt Villach
            Rathausplatz 1
            9500 Villach

            Telefon: +43(0)4242 / 205
            Fax: +43(0)4242 / 205-1899
            E-Mail: https://villach.at/kontaktformular

            Amtsstunden:

            • Montag und Mittwoch
              • 8 bis 12 Uhr
              • nachmittags nach Terminvereinbarung
            • Dienstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 16 Uhr
              • sowie nach Vereinbarung bis 19 Uhr (Stadtservice - keine Vereinbarung nötig)
            • Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 16 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

            Gesonderte Öffnungszeiten:

            Passamt und Standesamt:

            Montag bis Freitag: 8 bis 11:30 Uhr

            Dienstag und Donnerstag: 13 bis 15:30 Uhr

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            Letzte Aktualisierung: 12.06.2025
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