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  • Namensänderung: Finanzamt

    Informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt (→ BMF) in Ihrem eigenen Interesse über Ihre Namensänderung. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer. Eventuell kann das Finanzamt die Vorlage der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung verlangen.

    Achtung

    Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

    Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Namensänderung: Finanzamt

    Informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt (→ BMF) in Ihrem eigenen Interesse über Ihre Namensänderung. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer. Eventuell kann das Finanzamt die Vorlage der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung verlangen.

    Achtung

    Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

    Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

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    Informieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt (→ BMF) in Ihrem eigenen Interesse über Ihre Namensänderung. Meist genügt ein formloses Schreiben unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer. Eventuell kann das Finanzamt die Vorlage der Heiratsurkunde als Nachweis der Namensänderung verlangen.

    Achtung

    Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen, sollten Sie Ihre Namensänderung unmittelbar melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die Änderung im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die persönlichen Daten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

    Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Namensänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt melden.

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER