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  • Stellvertreter

    Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.

    Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.

    Hinweis:

    Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Stellvertreter

      Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter handelt rechtswirksam für eine andere Person.

      Eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter gibt eine Erklärung im Namen und Interesse einer anderen Person ab oder nimmt diese entgegen. Die daraus entstehenden Rechtsfolgen treffen die Vertretene/den Vertretenen.

      Hinweis:

      Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

      Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
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        Hinweis:

        Stellvertreterin/Stellvertreter wird man beispielsweise kraft vertraglich oder gesetzlich eingeräumter Vollmacht (durch Auftrag oder Ermächtigung).

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          Hinweis:

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER