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  • Registrierungsbehörden

    Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
    Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und ein aktuelles Passfoto mit. Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

    Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

    Registrierungsbehörden

    Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an folgende Registrierungsbehörden wenden (ausländische Staatsangehörige ausschließlich an Landespolizeidirektionen):

    Achtung

    Eine Registrierung bei der Gemeinde ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

    Hinweis

    Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrate

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrate

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Bezirkshauptmannschaften

    Magistrat

    Gemeinden

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

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    Bezirkshauptmannschaften

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    Landespolizeidirektion

    Magistrat

    Finanzämter

    Landespolizeidirektion (Online-Terminreservierung)

    Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Der Inlandsbezug ist bei der Registrierung glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).

    Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at:

    Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
    Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern) und ein aktuelles Passfoto mit. Nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten.

    Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

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    Achtung

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER