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  • Antragstellung

    • Anträge können formlos eingebracht werden. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erteilen die Behörde oder der Kostenträger eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
    Hinweis:

    Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Antragstellung

    • Anträge können formlos eingebracht werden. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erteilen die Behörde oder der Kostenträger eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
    Hinweis:

    Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
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    Antragstellung

    • Anträge können formlos eingebracht werden. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erteilen die Behörde oder der Kostenträger eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
    Hinweis:

    Auf die Gewährung der Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

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    Antragstellung

    • Anträge können formlos eingebracht werden. Ein Antrag sollte jedoch gut begründet und mit Beilagen (Krankenbefunde etc.) versehen sein.
    • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erteilen die Behörde oder der Kostenträger eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
    Hinweis:

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    • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
    • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
    • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erteilen die Behörde oder der Kostenträger eine Mitteilung.
    • Bei allen Förderungen gibt es Einkommensgrenzen und Höchstförderrahmen.
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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER