Vertretungsbefugnis
Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret
Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
- Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
- Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
- Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
- Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
- Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Vertretungsbefugnis
Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret
Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
- Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
- Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
- Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
- Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
- Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
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Vertretungsbefugnis
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Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
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- Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
- Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
- Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
- Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER