Skip to content
  • Vertretungsbefugnis

    Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

    Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

    • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
    • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
    • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
    • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
    • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
    • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Vertretungsbefugnis

      Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

      Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

      • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
      • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
      • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
      • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
      • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
      • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
      • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
      Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Vertretungsbefugnis

        Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

        Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

        • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
        • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
        • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
        • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
        • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
        • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
        • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
        Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Vertretungsbefugnis

          Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

          Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

          • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
          • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
          • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
          • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
          • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
          • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
          • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
          Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Vertretungsbefugnis

            Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

            Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

            • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
            • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
            • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
            • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
            • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
            • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
            • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
            Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER