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  • Staatsanwaltschaft

    Die Staatsanwaltschaften sind im Strafverfahren tätig und leiten das Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Organe der Rechtspflege und üben ihre Tätigkeit durch Staatsanwältinnen/Staatsanwälte aus.

    Die öffentliche Anklage steht nur der Staatsanwaltschaft zu. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob gegen eine bestimmte Person Anklage erhoben wird, ob von der Verfolgung zurückgetreten oder das Verfahren eingestellt wird.

    Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER