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  • Ermittlungsverfahren

    Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Ermittlungsverfahren

      Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
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        Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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          Im Strafverfahren wird zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren unterschieden. Das Ermittlungsverfahren dient dazu, einen Sachverhalt und einen Tatverdacht durch Ermittlungen (z.B. durch Auswertung einer Information) aufzuklären. Es wird von der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei geleitet. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über eine Anklage, einen Rücktritt von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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