Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Konkurseröffnung
Allgemeine Informationen
Der Antrag auf Konkurseröffnung und Eröffnung des Konkursverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen.
Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download. Die Formulare liegen auch bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen auf. Die Anträge auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.
Voraussetzungen
Die Anträge können auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.
Nach Konkurseröffnung können folgende Informationen über die Insolvenzdatei oder bei Gericht kostenlos (auch telefonisch) eingeholt werden:
- Daten der Schuldnerin/des Schuldners
- Daten der Gläubigerinnen/Gläubiger
- Anschrift der Masseverwalterin/des Masseverwalters
- Frist für die Forderungsanmeldung
- Datum der Gläubigerversammlung
- Prüfungstagsatzung
Fristen
Der Konkurseröffnungsantrag ist von der Schuldnerin/vom Schuldner ohne schuldhaftes Zögern spätestens 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
