Bauberatungen 2022
11. Jänner 2022
8. Februar 2022
8. März 2022
5. April 2022
3. Mai 2022
28. Juni 2022
26. Juli 2022
6. September 2022
11. Oktober 2022
8. November 2022
6. Dezember 2022
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Folgende Bauverhandlungen finden am 28. Juni 2022 statt:
Christoph Stelzl & Christina Trolp
Neubaugasse 74/6
8020 Graz
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Umbau des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu einem betriebszugehörigen Wohnhaus auf den Grundstücken Nr. .106 und 1261/3, EZ 2, KG Lieschen an Ort und Stelle.
Ca. 13 Uhr
Oliver Passenegg
Remschnigg 74
8454 Arnfels
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Wohnhauszu- und -Umbau sowie die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes auf dem Grundstück Nr. 661, EZ 155, KG Kitzelsdorf an Ort und Stelle.
Ca. 15.00 Uhr
Gerhard Prisching und Rosa Hartmann
Oberhaag 148
8455 Oberhaag
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 148, EZ 328, KG Oberhaag an Ort und Stelle.
Ca. 17.00 Uhr
Bauverfahren – Baubewilligung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Im Bauverfahren werden u.a. grundsätzlich folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
- Geringfügige bzw. anzeige- und bewilligungsfreie Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Maßnahmen zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung wie beispielsweise Fassadenrenovierung, Geräteschuppen, Tausch von Türen und Fenstern, Kompostieranlagen etc. - Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Je nach Bundesland können das sein: Änderung in der Raumeinteilung und Raumwidmung, Badeinbau, Loggienverglasung, Errichtung oder Änderung eines kleinen Gebäudes, etwa eines Gartenhauses, einer Garage, einer Umzäunung, eines Wintergartens, einer Terrasse etc. - Bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Errichtung eines neuen Gebäudes (z.B. Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser), aber auch Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten
Voraussetzungen
Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung (nicht in allen Bundesländern) kommen. Bei der Bauverhandlung wird allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Liegen schließlich alle Voraussetzungen vor, wird Ihnen die Baubewilligung schriftlich erteilt bzw. entsteht eine solche durch Ablauf von Fristen.
Fristen
Die Baubewilligung erlischt nach Ablauf einer festgesetzten Frist, wenn Sie nicht mit Ihrem Bauvorhaben beginnen oder das Haus fertigstellen. Weiters muss das Gebäude binnen einer bestimmten Frist fertiggestellt werden. Je nach Bundesland können über Antrag die Fristen verlängert werden.
In manchen Bundesländern ist eine Baubeginnsanzeige notwendig – am Ende des Bauvorhabens ist eine Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige erforderlich.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien:
- MA 64 (→ Stadt Wien) (für die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen)
- MA 37 (→ Stadt Wien) – Baupolizei
Die Behörde überprüft die Vollständigkeit des Ansuchens und ob zwingende Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Da der Verfahrensablauf von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen Ansprechpersonen in Ihrer Gemeinde zu wenden. In vielen Gemeinden gibt es eine eigene Auskunftsstelle für alle Fragen, die sich auf das Thema "Bauen" beziehen oder es werden Bausprechtage abgehalten. Zusätzlich werden auch Merkblätter und Broschüren angeboten.
Im Regelfall müssen Sie bei der zuständigen Behörde ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.
Erforderliche Unterlagen
- Baupläne
- Schriftliche Baubeschreibungen
- Nachweise des Grundeigentums
- Statische Berechnungen
- Energieausweis etc.
Zusätzliche Informationen
Auf Baustellen ist auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu achten. Dies soll durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten gewährleistet werden. Bauherrinnen/Bauherren können ihre rechtlichen Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) auf Projektleiterinnen/Projektleiter übertragen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Da das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, gibt es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen. Eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern, findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Zum Formular
- Bauanzeige
- Baubeginn - Meldung
- Baubewilligung
- Baubewilligung - Vereinfachtes Verfahren
- Baubewilligungsfreie Vorhaben
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion