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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Verwaltungsgerichtshof

    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

    Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

    Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

    Letzte Aktualisierung: 12.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion