Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Verfassungsgerichtshof

    Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung, zu der auch die Grundrechte gehören, zu kontrollieren. Er ist insbesondere dazu berufen, Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, Verordnungen von Verwaltungsbehörden auf ihre Gesetzmäßigkeit und letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen und allenfalls aufzuheben. Auch Wahlen können beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

    Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

    Verfassungsgerichtshof (VfGH)

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion