Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Behindertenfahrzeuge
Ausgleichkraftfahrzeuge
Ausgleichkraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die durch nachträglich angebrachte besondere Ein- und Vorrichtungen geeignet sind, die Körperbehinderung der Lenkerin/des Lenkers beim Lenken des Kraftfahrzeuges auszugleichen. Zusatzeinrichtungen im eigenen Kraftfahrzeug der betroffenen Person werden im Fahrzeug-Genehmigungsdokument sowie im Zulassungsschein vermerkt.
Adaptieren von Kraftfahrzeugen
Die Wahl des richtigen Kraftfahrzeuges ist in erster Linie abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung. Umbauten müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für Neukauf und Adaptierung zu beantragen.
Alle führenden Automobilhersteller bieten eine im Rahmen der Möglichkeiten liegende behindertengerechte Adaptierung des Kraftfahrzeuges an und unterstützen Sie bei der Typisierung.
Wenden Sie sich vor dem Autokauf an die Beratungsstellen der Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ.
Menschen mit Behinderungen können sich von der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.
Weiterführende Links
- Einzelgenehmigung bei wesentlichen technischen Änderungen
- Finanzielle Unterstützungen im Bereich "Kfz und Behinderung"
- Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ)
- Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC)
Rechtsgrundlagen
Kraftfahrgesetz (KFG)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
