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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Meldezettel

    Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

    Der "alte abgestempelte Meldezettel" wurde durch die "Bestätigung der Meldung" zur Dokumentation des durchgeführten Meldevorgangs ersetzt. Sofern ein Nachweis über aufrechte Wohnsitze benötigt wird, kann jederzeit eine Meldebestätigung beantragt werden. Diese ist kostenpflichtig.

    Hinweis:

    Das Meldezettel-Formular kann heruntergeladen werden, liegt bei der Meldebehörde auf und ist in einigen Trafiken erhältlich. Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

    Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. Hierbei sind gewisse Besonderheiten zu beachten.

    Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion