Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen - Regelung in Vorarlberg
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben und Zugänglichmachen von Medien, Gegenständen oder Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn von diesen Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgehen. Dies gilt besonders auch dann, wenn
- Gewalt verherrlicht wird,
- Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts oder einer Behinderung diskriminiert werden oder
- pornographische Handlungen dargestellt oder vermittelt werden.
Kinder und Jugendliche dürfen öffentliche Film- oder andere öffentliche Medienvorführungen nur besuchen, wenn sie von der Veranstalterin/von dem Veranstalter für ihre Altersstufe zugelassen sind und nicht durch eine behördliche Verordnung ausgeschlossen sind.
Niemand darf an gewerbsmäßiger Unzucht teilnehmen, wenn diese durch Jugendliche begangen wird.
