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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Bundesverwaltungsgericht

    Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines). Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Entscheidungen von Bundesbehörden in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Umwelt, persönliche Rechte und Fremden- und Asylwesen abgewickelt.

    Gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes besteht die Möglichkeit, Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben und/oder eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion