Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Verfolgungsverjährung
Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.
Verfolgungshandlungen müssen
- sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
- die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
- den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).
Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.
Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.
