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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Strafbarkeitsverjährung

    Die Strafbarkeitsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Eine Verwaltungsübertretung ist nicht mehr strafbar, wenn (bei Begehungsdelikten, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) seit Abschluss der strafbaren Handlung drei Jahre vergangen sind. Daher darf nach Ablauf dieser Frist eine Straferkenntnis nicht mehr gefällt werden.

    Die Strafbarkeitsverjährung ist von der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

    Verwaltungsstrafrecht

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion