Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Allgemeine Informationen für Jugendliche übers Reisen
Grundsätzlich bestimmen die Personen, denen die Pflege und Erziehung der Jugendlichen/des Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zukommt, ihren Aufenthalt/seinen Aufenthalt, d.h. gegen deren Willen dürfen Jugendliche nicht verreisen. Notfalls können sie die Polizei ersuchen, den Aufenthalt der Jugendlichen zu ermitteln, und sie zurückholen (Rückführung Minderjähriger). Auch haben sie das Recht zu bestimmen, ob Minderjährige unter 18 Jahre über ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) selbst verfügen dürfen oder nicht.
In der Regel können Jugendliche, die über 14 Jahre alt sind und ein eigenes Einkommen haben (z.B. Lehrlingsentschädigung), selbst Reisen bei Reiseveranstaltern buchen, solange durch die Kosten der Reise ihre Lebensbedürfnisse nicht gefährdet werden. Üblicherweise verlangen Reiseveranstalter aber eine Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.
