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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Fischen in Salzburg – Verbote und Strafen

    Verbote

    Der Fischfang darf nur sachgemäß und weidgerecht ausgeübt werden.

    Bei der Ausübung des Fischfangs in Salzburg sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

    • Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmitteln, Giften, Fischstechern und Schlingen
    • Einsatz elektrischen Stroms
    • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (außer mit Bewilligung der Landesregierung)
    • Anwendung der Fangmethoden des Stechens, Anreißens, Prellens oder Keulens
    • Einsatz künstlicher Lichtquellen oder chemischer Leuchtstoffe
    • Fischen aus Flugzeugen und fahrenden Kfz

    Strafen bei Übertretung

    Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:

    • Errichtung oder Betrieb oder Änderung eines Fischteichs ohne Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)
    • Fischen ohne gültige Fischerkarte oder ohne Nachweis der privatrechtlichen Erlaubnis, oder Nichtvorweisen eines dieser Belege auf Verlangen
    • Fang geschonter Wassertiere während der Schonzeit oder Nichtbeachtung der Mindestlängen
    • Nichtbeachtung von Geboten oder Verboten

    Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 5.000 Euro zu bestrafen.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 22, 23, 51 Salzburger Fischereigesetz 2002

    Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion