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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen – Regelung in Tirol

    Hinweis:

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.

    Das Anbieten, Vorführen, Weitergeben oder Zugänglichmachen von Medien, Gegenständen und Dienstleistungen an Personen unter 18 Jahren ist verboten, wenn diese insbesondere

    • durch die Verherrlichung von Gewalt,
    • durch die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder ihres religiösen Bekenntnisses oder
    • durch die Darstellung oder Vermittlung sexueller Handlungen

    die körperliche, geistige, sittliche, charakterliche oder soziale Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen gefährden können.

    Medien sind z.B. Druckwerke, DVD`s, Computerspiele, Fotos, Videokassetten oder eine Software. Gegenstände sind z.B. Spielsachen, Softairwaffen und Paintball-Markierer. Eine jugendgefährdende Dienstleistung ist z.B. Telefonsex.

    Kinder und Jugendliche dürfen solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen nicht erwerben, innehaben, verwenden oder in Anspruch nehmen.

    Wer erwerbsmäßig solche Medien, Gegenstände oder Dienstleistungen anbietet oder vorführt, hat durch geeignete Vorkehrungen Kinder und Jugendliche davon auszuschließen. Dazu gehören räumliche Abgrenzungen, zeitliche Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise udgl.

    Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion