Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Höhe der Alterspension
Es gibt für alle Versicherten eine einheitliche monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich (Werte für das Jahr 2026).
Pensionskonto
Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:
Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.
Bonus
Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.
Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.
