Bauberatungen 2026
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20. Oktober 2026
17. November 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Europäischer Feuerwaffenpass
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat mitzunehmen. Er berechtigt nicht zum Erwerb oder Besitz von Waffen. Für den Erwerb oder Besitz bestimmter Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte benötigt. Wer eine solche Waffe zusätzlich führen (bei sich tragen) möchte, benötigt einen Waffenpass.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
