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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Sucht und Recht

    In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen (Erwerb, Besitz, Erzeugung, Beförderung, Ein- und Ausfuhr, Anbieten, Überlassung und Verschaffung sowie der Anbau diverser Pflanzen) ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz (SMG) sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen geregelt.

    Tipp:

    Bestimmungen zu Alkohol und Nikotin finden sich unter anderem in den Jugendschutzgesetzen der Bundesländer.

    Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion