Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Einsicht in das Wählerverzeichnis – Auslandsösterreicher

    An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. Daher besteht die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge zu stellen.

    Das Wählerverzeichnis muss zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Innerhalb eines festgelegten Einsichtszeitraumes vor der Wahl kann Einsicht genommen werden. Der Einsichtszeitraum und die zuständige Amtsstelle in der jeweiligen Gemeinde werden ortsüblich bekannt gegeben. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die durch ihre Ortsabwesenheit selbst keine Möglichkeit haben, das Wählerverzeichnis zu prüfen, können eine dritte Person um Einsichtnahme ersuchen.

    Darüber hinaus kann während des Einsichtszeitraumes jedermann online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria (id-austria.gv.at)) überprüfen, ob sie oder er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist.

    Ein Berichtigungsantrag an die das Wählerverzeichnis führende Gemeinde (jene Gemeinde, in der die Auslandsösterreicherin/der Auslandsösterreicher mutmaßlich eingetragen sein sollte) kann vom Ausland aus schriftlich übermittelt werden. Eine E-Mail-Übermittlung ist möglich, sofern die zuständige Gemeinde entsprechende E-Mail-Kontaktdaten zur Verfügung stellt.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres