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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen

    Eine besondere Wegweiserfunktion für die Orientierung von Bürgerinnen/Bürgern kommt dem Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (SMS) zu.

    In den Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriumservice fallen Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts (insbesondere Auszahlung von Renten und Entschädigungen an Opfer von Krieg und Verbrechen), der Pflegevorsorge (Abwicklung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung, des Pflegekarenzgeldes oder der Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege) und der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.   

    Der Schwerpunkt des Sozialministeriumservice liegt in der Verbesserung der beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und/oder Benachteiligung.

    Das Sozialministeriumservice koordiniert und fördert dabei eine breite Palette von vernetzten Angeboten (Förderungen). Diese Dienstleistungen richten sich sowohl an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer als auch an Unternehmen.

    Das Sozialministeriumservice stellt auch den Grad der Behinderung sowie eine Eigenschaft als begünstigt Behinderte/Behinderter (USP) fest, stellt Behindertenpässe sowie Parkausweise aus und verwaltet den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.

    Im Bereich der Behindertengleichstellung führt das Sozialministeriumservice Schlichtungsverfahren durch und informiert auch über die Beseitigung von Barrieren.  

    Das Sozialministeriumservice ist eine Bundesbehörde, die insbesondere für die Vollziehung von Verfahren in den nachfolgenden Bereichen zuständig ist:

    Dienstleistungen des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen

    Folgende Dienstleistungen werden unter anderem für Menschen mit Behinderungen erbracht:

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz