Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Allgemeines zur Berufung zu einer Hauptverhandlung als Laienrichter
Das Gericht verständigt die Personen, die zum Laienrichteramt berufen werden, über ihren Einsatz mittels RSa-Brief. Die Laienrichter müssen an den Verhandlungstagen ihrer Pflicht vor Gericht nachkommen.
Wenn Laienrichter ohne rechtmäßige Enthebung ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen sie mit einer Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro und der Verpflichtung zum Kostenersatz (für die durch das Fernbleiben ergebnislose Verhandlung) rechnen.
Nur wer nachweislich durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. Unfall, Krankheit, nicht jedoch Arbeitszeit) seiner Verpflichtung als Laienrichter nicht nachkommen kann, muss keine Folgen befürchten.
Weiterführende Links
- Broschüre "Leitfaden für Geschworene" (BMJ)
- Broschüre "Leitfaden für Schöffinnen/Schöffen" ( BMJ)
- Gerichtssuche (BMJ)
Rechtsgrundlagen
Geschworenen- und Schöffengesetz (GSchG)
