Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Vertretungsbefugnis

    Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret

    Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:

    • Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
    • Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
    • Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
    • Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
    • Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
    • Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
    • Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
    Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion