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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Siedlungsabfälle

    Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und alle anderen Abfälle, die in Beschaffenheit und Zusammensetzung denen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Das bedeutet, dass auch Abfälle aus Unternehmen als Siedlungsabfälle gelten können.

    Beispiele für Siedlungsabfälle sind:

    • Hausmüll
    • Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen
    • Speiseöle- und fette
    • Bestimmte Reinigungsmittel
    • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
    • Bekleidung und Textilien
    • Altpapier
    • Glas
    • Sperrmüll

    Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig ist:

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft