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  • Allgemeines zur Arbeit als selbstständige Betreuungskraft

    Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:

    1. Gewerbeanmeldung

    2. Finanzamt – Anzeige

    3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

    4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

    Achtung:

    Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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      1. Gewerbeanmeldung

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      3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

      4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")

      Achtung:

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER