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  • Exekution

    Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

    Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

    Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

    Beispiel

    • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
    • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
    • Vergleiche vor Zivilgerichten
    • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
    • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden

    Ausführliche Informationen zum Thema "Zwangsvollstreckung – Exekution" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

    Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

    Beispiel

    • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
    • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
    • Vergleiche vor Zivilgerichten
    • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
    • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden

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    Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

    Beispiel

    • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
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    • Vergleiche vor Zivilgerichten
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    Beispiel

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