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  • Exekution

    Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

    Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

    Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

    Beispiel:
    • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
    • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
    • Vergleiche vor Zivilgerichten
    • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
    • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
    Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Exekution

      Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

      Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

      Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

      Beispiel:
      • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
      • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
      • Vergleiche vor Zivilgerichten
      • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
      • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
      Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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        Exekution

        Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

        Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

        Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

        Beispiel:
        • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
        • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
        • Vergleiche vor Zivilgerichten
        • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
        • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
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          Exekution

          Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

          Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

          Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

          Beispiel:
          • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
          • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
          • Vergleiche vor Zivilgerichten
          • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
          • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
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            Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

            Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

            Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

            Beispiel:
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