Adressänderung: Grundbuch
Allgemeine Informationen
Für eine Adressänderung ist von der Eigentümerin/dem Eigentümer einer Liegenschaft ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchsgericht zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.
Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (ÖGK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
Erforderliche Unterlagen
Hinweis:Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ).
Kosten
58 Euro Eingabengebühr, wenn die Eingabe mit Urkunden im Elektronischen Rechtsverkehr (BMJ) erfolgt. Ansonsten erhöht sich die Eingabengebühr um 23 Euro.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
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Für eine Adressänderung ist von der Eigentümerin/dem Eigentümer einer Liegenschaft ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchsgericht zu stellen. Dieser Antrag muss die genaue Angabe der Liegenschaft, bei der die Adressänderung durchgeführt werden soll, enthalten.
Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (ÖGK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
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Hinweis:Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden. Eventuell werden zusätzliche Unterlagen (z.B. Bestätigung der Abmeldung) benötigt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim zuständigen Bezirksgericht (BMJ).
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Für die Antragstellung kann eine Notarin/ein Notar (ÖGK) oder eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt (ÖRAK) beauftragt werden.
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Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Keine Grundbuchsgerichte sind das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das Bezirksgericht für Strafsachen Graz und das Jugendgericht Graz.
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Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER