Anklageschrift
Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.
Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:
- Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
- Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
- Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
- Beweismittel
- Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
- Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts
Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.
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- Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
- Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
- Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
- Beweismittel
- Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
- Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts
Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.
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- Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
- Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
- Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
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Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER