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  • Vaterschaftsanerkenntnis

    Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind.

    Hinweis

    Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Anerkennung der Vaterschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Vaterschaftsanerkenntnis

    Das Vaterschaftsanerkenntnis ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde. Es bestätigt das Anerkenntnis des leiblichen Vaters zu seinem Kind.

    Hinweis

    Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.

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    Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

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    Hinweis

    Für die Ausstellung des Vaterschaftsanerkenntnisses muss der Vater persönlich bei einer zuständigen Behörde (Standesamt; Kinder- und Jugendhilfeträger: BH, Magistrat in Statuarstädten bzw. MA 11 in Wien; Gericht; Notarin/Notar) erscheinen, die Vaterschaft erklären und die Urkunde unterschreiben.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER