Bauberatungen 2022
11. Jänner 2022
8. Februar 2022
8. März 2022
5. April 2022
3. Mai 2022
28. Juni 2022
26. Juli 2022
6. September 2022
11. Oktober 2022
8. November 2022
6. Dezember 2022
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Folgende Bauverhandlungen finden am 28. Juni 2022 statt:
Christoph Stelzl & Christina Trolp
Neubaugasse 74/6
8020 Graz
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Umbau des bestehenden Wirtschaftsgebäudes zu einem betriebszugehörigen Wohnhaus auf den Grundstücken Nr. .106 und 1261/3, EZ 2, KG Lieschen an Ort und Stelle.
Ca. 13 Uhr
Oliver Passenegg
Remschnigg 74
8454 Arnfels
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für den Wohnhauszu- und -Umbau sowie die Errichtung eines überdachten Abstellplatzes auf dem Grundstück Nr. 661, EZ 155, KG Kitzelsdorf an Ort und Stelle.
Ca. 15.00 Uhr
Gerhard Prisching und Rosa Hartmann
Oberhaag 148
8455 Oberhaag
Die Bauverhandlung und der Ortsaugenschein für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage auf dem Grundstück Nr. 148, EZ 328, KG Oberhaag an Ort und Stelle.
Ca. 17.00 Uhr
Allgemeines zum barrierefreien Bauen
Das seit 1. Jänner 2006 geltende Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch bauliche Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
Bauliche Barrieren (z.B. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach den Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Es gilt jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung, um für die Anbieterinnen/Anbieter wirtschaftliche Härten zu vermeiden.
Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.
Die Anforderungen der Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Im Rahmen der Entwicklung bautechnischer Anforderungen wurden erstmals im Jahr 2007 vom Österreichischen Institut für Bautechnik (der Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens) sechs Richtlinien erstellt, welche als Basis für die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Richtlinie zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB-Richtlinie 4). Die OIB-Richtlinien werden regelmäßig alle vier Jahre neu überarbeitet, in der Generalversammlung des OIB beschlossen und danach großteils in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer aufgenommen.
Hinweis
Neben den Bauordnungen der Länder finden sich auch in anderen Landesgesetzen (z.B. Aufzugsgesetze, Veranstaltungsgesetze) zwingende Bestimmungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit. In manchen Fällen sind Förderungen an die Berücksichtigung der Normen gebunden.
Weiterführende Links
- Schlaganfall: Umgestaltung des Wohnraums (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Barrierefreies Bauen und Planen (→ Netzwerk der österreichischen Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen)
Rechtsgrundlagen
§§ 1, 5 Abs 2, 6 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz