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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Allgemeines zum barrierefreien Bauen

    Barrierefreiheit

    Durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Dazu zählt insbesondere der gleichberechtigte Zugang zu öffentlich verfügbaren Dienstleistungen, der durch bauliche Barrieren oftmals nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

    Bauliche Barrieren (bspw. aufgrund von Stufen oder zu geringer Türbreiten) können nach dem BGStG eine Diskriminierung darstellen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen (aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche), wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

    Es gilt jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung, um für die Anbieterinnen/Anbieter wirtschaftliche Härten zu vermeiden.

    Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Lebensräume werden damit nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.

    Bautechnische Richtlinien

    Die Anforderungen für barrierefreies Bauen sind in eigenen ÖNORMEN definiert und zusammengefasst. Im Rahmen der Entwicklung bautechnischer Anforderungen wurden erstmals im Jahr 2007 vom Österreichischen Institut für Bautechnik (der Koordinierungsplattform der österreichischen Bundesländer auf dem Gebiet des Bauwesens) sechs Richtlinien erstellt, die als Basis für die Vereinheitlichung der bautechnischen Vorschriften dienen. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Richtlinie zur Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB-Richtlinie 4). Die OIB-Richtlinien werden regelmäßig alle vier Jahre neu überarbeitet, in der Generalversammlung des OIB beschlossen und danach großteils in die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer aufgenommen. 

    Hinweis:

    Neben den Bauordnungen der Länder finden sich auch in anderen Landesgesetzen (bspw. Aufzugsgesetze, Veranstaltungsgesetze) zwingende Bestimmungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit. In manchen Fällen sind Förderungen an die Berücksichtigung der Normen gebunden.

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz