Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in die einzelnen staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Religionsgesellschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)
- Altkatholische Kirche Österreichs
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK)
- Freikirchen in Österreich
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- Israelitische Religionsgesellschaft
- Jehovas Zeugen in Österreich
- Katholische Kirche
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
- Neuapostolische Kirche in Österreich
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Aktuelle Informationen zu Übertritt in gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, Voraussetzungen zur Aufnahme etc.
