Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss

    Allgemeine Informationen

    Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Schuldenregulierungsverfahrens abdecken und ist nach gerichtlicher Aufforderung binnen einer festzusetzenden Frist zu erlegen. 

    Hinweis:

    Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro. 

    Tipp:

    Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz