Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren mit Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Schuldenregulierungsverfahrens abdecken und ist nach gerichtlicher Aufforderung binnen einer festzusetzenden Frist zu erlegen.
Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (BMJ), in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Erforderliche Unterlagen
Formular "Vermögensverzeichnis nach § 185 IO"
Kosten
Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro.
Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
