Allgemeines zu Jugendrechten
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene und für Unternehmerinnen/Unternehmer Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen. Erklärungen zu den folgenden Themen/Begriffen finden sich auf oesterreich.gv.at auf den Seiten:
- Aufsichtspersonen/Begleitpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Handlungsfähigkeit Jugendlicher
- Begriffsdefinition: Kinder/Jugendliche
- Strafbarkeit von Jugendlichen (Deliktsfähigkeit)
- Zustimmung der Eltern
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER