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    Im Zivilprozess ist ein Rechtsstreit bei Gericht ab dem Zeitpunkt gerichtsanhängig, ab dem die Klage bei Gericht eingelangt ist.

    Ein Rechtsstreit ist bei Gericht streitanhängig sobald die Klage der Beklagten/dem Beklagten zugestellt wurde.

    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Zivilrecht" und "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Im Strafprozess liegt Gerichtsanhängigkeit (Anhängigkeit der Strafsache) jedenfalls mit Beginn des Hauptverfahrens vor.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER