Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
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Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
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Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
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Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
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Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER