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  • Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland

    Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen

    Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.

    Freiwilligendienste im In- und Ausland (Zivildienstserviceagentur)

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundeskanzleramt

    Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland

    Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen

    Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.

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    Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen

    Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.

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