Dienste nach dem Freiwilligengesetz im In- und Ausland
Zivildienst kann als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen
- Gedenkdienst,
- Friedens- oder Sozialdienst im Ausland oder einen
- Entwicklungshilfedienst zu leisten.
Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
Weiterführende Links
Freiwilligendienste im In- und Ausland (→ Zivildienstserviceagentur)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
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Weiters besteht die Möglichkeit, im Inland ein freiwilliges Sozialjahr oder freiwilliges Umweltschutzjahr zu leisten. Zivildienstpflichtige, die unter den Voraussetzungen des § 12c Zivildienstgesetz einen dieser Dienste geleistet haben, werden zum ordentlichen Zivildienst nicht mehr herangezogen.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER