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  • Namensänderung

    Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

    Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER