Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Verjährung
Verjährung gibt es im Zivilrecht, im Strafrecht und im Verwaltungsstrafrecht. In allen Fällen bedeutet Verjährung, dass etwas durch Zeitablauf endet.
Im Zivilrecht ist Verjährung der Verlust des Rechts auf Geltendmachung eines Anspruchs. Das verjährte Recht erlischt nie ganz, es kann aber gerichtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Es gibt eine
- kurze Verjährungsfrist (drei Jahre), z.B. bei Geldforderungen für Lieferungen von Sachen, für Dienstleistungen, Schadenersatzansprüche oder Miete
- lange Verjährungsfrist (30 Jahre), z.B. bei Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens oder Ansprüche aus einem rechtskräftigen Gerichtsurteil
Im Strafrecht endet durch Verjährung die Strafbarkeit einer Tat. Die Verjährungsfrist ist länger oder kürzer je nach Schwere der Straftat. Niemals gibt es eine Verjährung bei Delikten, für die es eine lebenslange oder eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren gibt.
Im Verwaltungsstrafrecht wird zwischen Verfolgungsverjährung, Strafbarkeitsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden.
